Affiliate-Offenlegung
Wie sich SugarDaddyRadar finanziert und was das für unsere Empfehlungen bedeutet.
Kurzfassung: SugarDaddyRadar ist eine unabhängige Redaktion. Wir finanzieren unsere Arbeit über sogenannte Affiliate-Links. Klickst du auf einen solchen Link und registrierst dich oder schließt ein Abonnement ab, erhalten wir eine kleine Provision. Für dich entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.
Was sind Affiliate-Links?
Affiliate-Links sind spezielle Weiterleitungs-URLs, die von einer Plattform erkennen lassen, über welche Webseite ein Besucher gekommen ist. Bei SugarDaddyRadar erkennst du Affiliate-Links an Kennzeichnungen wie „Werbung“, „Gesponsert“ oder Buttons mit dem Hinweis „Zur Plattform“.
Die technische Weiterleitung erfolgt über Pfade wie /go/plattform/ oder /partner-platform-x/. Diese Seiten sind bewusst mit noindex, nofollow ausgezeichnet, damit sie nicht im Google-Index erscheinen.
Beeinflusst Affiliate unsere Bewertungen?
Nein. Unsere Testberichte beruhen auf eigener Nutzung der Plattformen. Wir vergleichen Kosten, Community-Größe, Profilqualität und Support über mehrere Monate. Ein Test, der nicht überzeugt, bekommt auch keine Empfehlung — auch wenn die Plattform uns eine Provision bietet.
Wenn zwei Plattformen gleich gut sind, erwähnen wir beide. Wenn eine nicht getestet wurde, empfehlen wir sie nicht.
Transparenz-Grundsätze
- Jeder kommerzielle Link ist mit
rel="sponsored nofollow"markiert. - Empfehlungen basieren ausschließlich auf unserem eigenen Test.
- Keine bezahlten Artikel ohne Kennzeichnung als „Werbung“.
- Keine Veröffentlichung von Inhalten Dritter unter unserer Redaktionsflagge.
- Hinweise zu Problemen mit Plattformen teilen wir unseren Lesern offen mit — auch wenn wir dadurch Provisionen verlieren.
Deine Rechte
Du kannst unsere Seite jederzeit nutzen, ohne einen Affiliate-Link anzuklicken. Jede direkte Suche nach einer Plattform führt dich auch ohne unsere Weiterleitung zum Ziel. Wir respektieren deine Entscheidung.
Kontakt
Fragen zur Finanzierung, zu Tests oder zur redaktionellen Unabhängigkeit? Schreib uns über die Kontakt-Seite — wir antworten persönlich.
Rechtliche Einordnung
Die Affiliate-Offenlegung erfuellt die Anforderungen des Deutschen Telemediengesetzes (§§ 5, 6 TMG), des Rundfunkstaatsvertrags (§ 58 RStV), des Österreichischen Mediengesetzes (§§ 24, 25 MedienG) sowie des Schweizer Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, insb. Art. 3).